Abänderungs-Antrag des Abgeordneten Pitteri, zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich wegen der Aufhebung des Unterthans-Verhältnisses : Die Theilung des Eigenthums in das Obereigenthum, und in das Nutzungseigenthum ist bekanntlich eine Störung der Freiheit, mit dem Eigenthume nach Belieben [...]. [S.l.], [s.a. ca. 1848]. Wienbibliothek im Rathaus,
C-52534,
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