Flugblatt: Wien, 31. Oktober 1848
Drei Ausgaben sind nachgewiesen, eine Ausgabe der Hof- und Staatsdruckerei, eine Ausgabe von Carl Winiker und eine Ausgabe ohne Druckervermerk
Einblattdruck, einseitig bedr.
Nun hat der Herr Fürst ... nachstehende neuerliche Bedingungen mitgetheilt, welche die Art der Entwaffnung betreffen ... es werden nachstehende Bestimmungen beigefügt: 1. Auf dem St. Stephansthurme ist vor Allem eine große kaiserlich-österreichische Fahne aufzuziehen, und bei allen Linienthoren sind weiße Fahnen, zum Zeichen der friedlichen Unterwerfung, auszustecken ... ; Hauptquartier Hetzendorf, am 30. October 1848, um 3 Uhr Nachmittags. Im Namen und Vollmacht Sr. Durchlaucht des Herrn Feldmarschalls Alfred Fürsten zu Windischgrätz. Cordon m. p.