O-B/a Einberufungskundmachung ... Auf Grund der Allerhöchsten Entschließungen ... werden in den ... Gebieten Ostgaliziens und der Bukowina die gedienten Landsturmpflichtigen des Geburtsjahrganges 1872 und jüngerer Geburtsjahrgänge, die österreichische oder ungarische Staatsbürger sind ... zum Landsturmdienste einberufen. Sie haben am 15. Oktober 1917 ... einzurücken : am 28. August 1917
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Quellenangabe
O-B/a Einberufungskundmachung ... Auf Grund der Allerhöchsten Entschließungen ... werden in den ... Gebieten Ostgaliziens und der Bukowina die gedienten [...] : am 28. August 1917. Wien : k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1917. Wienbibliothek im Rathaus. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-119623 / Public Domain Mark 1.0