Allgemeine Preissatzung, nach welcher in Folge allerhöchster Entschließung dd. 20. Hornung 1811 die nachbenannten Schnupf- und Rauchtobak-Sorten gegen Valuta der Einlösungsscheine zu verschleißen sind : Wien den 24. Hornung 1811 / Von der k.k. Tobak-Gefällen-Direction