Allgemeine Preissatzung, nach welcher in Folge allerhöchster Entschließung dd. 20. Hornung 1811 die nachbenannten Schnupf- und Rauchtobak-Sorten gegen Valuta der Einlösungsscheine zu verschleißen sind : Wien den 24. Hornung 1811 / Von der k.k. Tobak-Gefällen-Direction
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Quellenangabe
Allgemeine Preissatzung, nach welcher in Folge allerhöchster Entschließung dd. 20. Hornung 1811 die nachbenannten Schnupf- und Rauchtobak-Sorten gegen [...] : Wien den 24. Hornung 1811 / Von der k.k. Tobak-Gefällen-Direction. [S.l. Wien], 24.2.1811. Wienbibliothek im Rathaus. , E-366084https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-529581 / Public Domain Mark 1.0