General-Pardon. Von der Oesterreichisch-Kaiserlichen, auch zu Hungarn und Böhmen Königlichen Apostolischen Majestät wegen, wird Jedermann bekannt gemacht : Seine Majestät der Kaiser und König haben in der allergnädigsten Rücksicht, daß der unterm 23ten October 1809 erlassene allgemeine General-Pardon nicht aller Orten gehörig bekannt gemacht werden konnte, diesen General-Pardon auf drey Monathe allergnädigst zu verlängern geruhet ... ; Gegeben Wien am siebzehnten Monathstag Januar im Eintausend achthundert und zehnten Jahre / Wenzel Graf von Colloredo, Feldmarschall und Hofkriegsraths-Präsident ...