Einberufungskundmachung ... I. Zu Erntearbeiten verwendete Reservemänner, Ersatzreservisten und Landsturmmänner ... II. Reservemänner und Ersatzreservisten der k.k. Landwehr ... III. Rekruten und Ersatzreservisten ... IV. Landstrumpflichtige älterer Jahrgänge und beurlaubte Landstrumpflichtige ... V. Enthebung von der Einrückung ... Vom Magistrate der k.k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien als politische Bezirksbehörde ... [22. August 1914]