Kundmachung. Auf Grund des § 3 der Verordnung des Ministers des Innern vom 15. Jänner 1916 ... jene Personen, welche ... sich in Gast- und Schankbetrieben, Volksküchen und dergleichen verköstigen und nicht zu den körperlich schwer arbeitenden Personen gehören, lediglich zum Bezuge von Brot berechtigt ... Aufforderung ... B. Z. 104 ex 1916 / Vom Magistrate der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien als politischer Behörde I. Instanz am 3. Februar 1916