Wien: Der Burgerlich Aid der Statt Wienn begreifft in gemain die nachuolgenden punckt vnd Artickel. Erstlich alle die so [...]
Titelaufnahme
Titelaufnahme
- TitelDer Burgerlich Aid der Statt Wienn begreifft in gemain die nachuolgenden punckt vnd Artickel. Erstlich alle die so das Burger Recht annemen, schweren dem Allerdurchleüchtigisten ... getrew, gehorsam vnd gewertig zu sein
- Drucker*in
- Körperschaft
- Erschienen[Wien] : [Johann Singriener d. Ä.], [ca. 1530]
- Umfang[1] Bl., Satzspiegel: 19 x 13,5 cm
- AnmerkungIn Fraktur
- AnmerkungBibliogr. Nachweis: 1482-1982, 500 Jahre Druck in Österreich, Ausstellungskatalog, Wien 1982, Nr. 181; Mayer, Nr. 506Einblattdruck, einseitig bedr.Amtsdruckschrift: um 1530
- SchlagwörterWien / Verordnung / Einbürgerung / Geschichte 1530 / Quelle / Verordnung / Treueid / Geschichte 1530 / Einblattdruck / Wien
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- QuellenangabeWien: Der Burgerlich Aid der Statt Wienn begreifft in gemain die nachuolgenden punckt vnd Artickel. Erstlich alle die so das Burger Recht annemen, schweren dem Allerdurchleüchtigisten [...]. [Wien] : [Johann Singriener d. Ä.], [ca. 1530]. Wienbibliothek im Rathaus, A-1914, https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-1129282 / Public Domain Mark 1.0