Todesurtheil, welches von dem Landgerichte Dürnkrutt in N. Oe. Viertel U. M. B. über die mit dem Joseph Löfler wegen meuchlerischen Raubmord abgeführte Criminal-Untersuchung geschöpft, und in Folge der von den hohen und höchsten Behörden herabgelangten Bestättigung am 24. Aprill 1828 mit dem Strange vollzogen worden ist