Mit Bezug auf den 4. Absatz der Kundmachung vom 8. d. M., bezüglich der Wahl der 100 Gemeinde-Auschüsse für die Stadt Wien wird nunmehr über die Art, die Zeit und den Ort dieser Wahl Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht ... am 17. Mai 1848
Magistrat der Stadt Wien ; Provisorischer Bürger-Ausschuss der Stadt Wien
[S.l.], 1848