6 Titel in November 1848
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6 Titel
Bekanntmachung des k. k. Stadt-Gouvernements
Die mir als Gouverneur der Stadt Wien von Seiner Durchlaucht dem Herrn Feldmarschall Fürsten zu Windischgrätz zugekommene nachstehende Proclamation, womit gegen alle noch zur Untersuchung gebracht werdenden Theilnehmer am letztem in dem Monate October dieses Jahres stattgefundenen Aufruhre nicht mehr das standrechtliche, sondern das ordentliche kriegsrechtliche Verfahren ... des Civil-Strafgerichtes, soweit es sich um Civil-Personen handelt ... einzutreten habe, gebe ich hiemit den Bewohnern Wiens, sowie jenen in dem Belagerungs-Rayon gelegenen Ortschaften bekannt ... ; Wien am 24. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Die Einnahme der Stadt Wien durch die k. k. Truppen am 31. October 1848
Absichtliche Entstellungen und Verdrehungen aller Thatsachen sind gegenwärtig so sehr an der Tagesordnung, daß es den Freunden der Wahrheit willkommen sein muß, nachstehend eine getreue Darstellung der Vorgänge bei der Einnahme der Stadt Wien durch die k. k. Truppen zu erhalten ... ; [Aus dem Hauptquartier Hetzendorf, den 1. November 1848][Linz] : Eurich'sche Buchdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 19. November 1848]
In dem fünften Absatze der Proclamation Sr. Durchlaucht des Herrn Feldmarschalls Fürsten zu Windischgrätz vom 1. November 1848 wurde die Affigirung von Placaten ohne hiezu eingeholter Bewilligung der k. k. Militär-Behörde unter sonstiger Stellung des dawider Handelnden vor das Militärgericht verboten, und sollten derlei Placate zum Aufruhr aufreizen, so verfällt der Thäter ... der standrechtlichen Behandlung ... ; Wien am 19. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Mitbürger! [Wien, 16. November 1848]
Die Kundmachung des k. k. Herrn General-Majors von Frank, Vorstandes der k. k. Central-Commission der Stadt Commandantur vom 15. d. M., durch welche die letzte Frist zur Ablieferung der sämmtlichen Feuer-, Hieb-, und Stich-Waffen auf heute 10 Uhr Morgens festgesetzt worden ist, spricht sich deutlich dahin aus, daß gegen Jedermann, der bei der nunmehr erfolgenden Haus- und Wohnungsdurchsuchung noch im Besitze von Waffenstücken betreten wird, unnachsichtlich dem standrechtlichen Verfahren unterworfen werden wird ... ; Wien am 16. November 1848Wien. Gemeinderath[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Proclamation [Wien, 1. November 1848]
Indem ich die unter meinem Befehle stehenden k. k. Truppen in die Hauptstadt Wien einrücken lasse, finde ich mich im Nachhange meiner Proclamation vom 23. October d. J. bestimmt, jene Maßregeln allgemein bekannt zu machen, deren Ausführung ich zur Wiederherstellung des auf das Tiefste erschütterten öffentlichen Rechtszustandes für unerläßlich halte. Die Stadt hat zwar am 30. v. M. ihre Unterwerfung angezeigt, die darüber geschlossenen Bestimmungen wurden jedoch durch den schändlichsten Verrath wieder gebrochen, daher ich ohne Rücksicht auf diese Unterwerfungsacte hiermit folgende Anordnungen treffe ... ; Hauptquartier Hetzendorf am 1. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Proclamation [Wien, 1. November 1848]
Indem ich die unter meinem Befehle stehenden k. k. Truppen in die Hauptstadt Wien einrücken lasse, finde ich mich im Nachhange meiner Proclamation vom 23. Oktober d. J. bestimmt, jene Maßregeln allgemein bekannt zu machen, deren Ausführung ich zur Wiederherstellung des auf das Tiefste erschütterten öffentlichen Rechtszustandes für unerläßlich halte. Die Stadt hat zwar am 30. v. Mts. ihre Unterwerfung angezeigt, die darüber geschlossenen Bestimmungen wurden jedoch durch den schändlichsten Verrath wieder gebrochen, daher ich ohne Rücksicht auf diese Unterwerfungsacte hiermit folgende Anordnungen treffe ... ; Hauptquartier Hetzendorf am 1. November 1848[Wien] : Gedruckt bei U. Klopf sen. und Alex. Eurich, 1848