Betreffend die Behörden, an welche die in dem provisorischen Tax- und Stämpelgesetze §§. 44 bis 47 bezeichneten Anzeigen der gebührenpflichtigen Rechtsgeschäfte und Amtshandlungen zu machen sind ... ; Wien am 13. Mai 1850
Eminger, Joseph Wilhelm von
[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1850