87 Neuzugänge
vom 13.7.2017
Antrag des Abgeordneten Latzel
Die hohe Reichsversammlung erklärt Volksbanken zusammenhängend mit den zu errichtenden landesfürstlichen Gerichten für nothwendig, und fordert fachkundige Männer zur Ausarbeitung entsprechender Pläne auf[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Ladislaus Sierakowski
Erstens. Die hohe Reichsversammlung beschließt: an alle diese Provinzen, so wie an die in denselben stehenden Armeen des österreichischen Kaiserstaates, welche hier durch ihre Repräsentanten vertreten sind, einen Aufruf zu erlassen, worin es ihr bisheriges Verfahren auseinandersetzt ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Johann Sidon
Die hohe Reichsversammlung möge zur Hebung der gedrückten Gewerbe beschließen: a) die Zunft-Normalien seien auf eine den Forderungen der Zeit entsprechende und eine intelligentere Vorbildung der Handwerker beabsichtigende Weise zu reguliren ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Johann Reymershoffer
Da ich zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung in den Provinzen die Organisirung von landesfürstlichen Gerichten als dringend nothwendig eracht; erlaube ich mir den Antrag zu stellen, die hohe Kammer möge die Aufhebung aller Patrimonialgerichte beschließen und die Organisirung neuer landesfürstlicher Gerichte anordnen[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Hans Kudlich
Die hohe Reichsversammlung möge erklären: Von nun an ist das Unterthänigkeits-Verhältnis sammt allen daraus entsprungenen Rechten und Pflichten aufgehoben, vorbehaltlich der Bestimmungen, ob und wie eine Entschädigung zu leisten sei[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Gredler
Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen, daß kein Abgeordneter derselben wegen Ansichten oder Aeußerungen, die er in seiner Eigenschaft, sei es in der Versammlung selbst, oder in Ausschüssen ... entwickelt oder ausspricht ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Ferdinand Forster
Die Reichsversammlung beschließt die Einkünfte des k. Burggrafenamtes in Eger, welche bisher vom Ellbogner Kreishauptmanne als Egerer Burggrafenamtsverweser bezogen worden sind, dem Staatshaushalte zuzuwenden[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Dr. Ludwig Löhner
Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: Erstens. Um die nöthige Einheit und Schnelligkeit in die Verwaltung zu bringen, hat die Correspondenz mit den Local-Behörden so viel möglich überall unmittelbar zu geschehen ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Dr. Lud. Edl. v. Löhner
Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: Eine Commission aus ihrer Mitte niederzusetzen, deren Aufgabe sei, mit Benützung aller actenmäßigen Behelfe, sodann aller ihr wie immer kundwerdenden Beweisstücke ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Dr. Lud. Edl. v. Löhner
Die hohe Nationalversammlung wolle beschließen: Erstens. In den durch die Constitution vereinigten Ländern hören von nun an die Institute der Provinzialstände und Gouverneurschaften so wie die Regierungsgremien auf ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Dr. Lud. Edl. v. Löhner
Die hohe National-Versammlung wolle beschließen: Zur völligen und wirklichen Gleichstellung aller Staatsangehörigen, resp. Emancipation der Juden, wird festgesetzt: Erstens: Die Ehe ist vom Standpuncte des Staates ein reines Civil-Institut ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Dr. Lud. Edl. v. Löhner
Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: Erstens: Die dem deutschen Bunde nicht einverleibt gewesenen Länder Galizien und Dalmatien erhalten, obwohl unter derselben Dynastie und im engen Verbande mit Oesterreich verbleibend, eine von den deutsch-österreichischen Ländern gesonderte Verfassung ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Alexander Dunin-Borkowski
Da nach dem Beschlusse der hohen Kammer ein Ausschuß gewählt wurde, um ein provisorisches Militär-Recrutirungsgesetz zu entwerfen ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement zu dem verbesserten Antrage des Abgeordneten Kudlich vom Abgeordneten Polaczek
Ad Erstens. Daß die Einschränkung der Freiheit einzelnder Personen, wie ganzer Gemeinden durch das Band der Unterthänigkeit aufzuhören hat. Ad Zweitens: Das Wort "sondern" im Mittelsatze ist wegzulassen[S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Uchatzy zum Antrage des Abgeordneten Hans Kudlich
Ad 3 des Antrages: In diesem Puncte wird angetragen, daß über die Einführung der neuen Gerichtsverfassung Gesetzentwürfe von einer aus den Vertretern aller Provinzen gewählten Commission mit Zuziehung des Ministeriums auszuarbeiten wären ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Trzecieski zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich
Zusatz zu Viertens: "gegen spätere Entschädigung."[S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Trojan
Drittens (zweite Zeile) statt "etwaige" zu lesen: Grundsätze einer billigen[S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Neuwall zum verbesserten Antrage des Abgeordneten Kudlich
Zweitens: wäre nach "Lasten" einzuschalten "und Pflichten." Viertens: daß die Gerichtsbarkeit und politische Geschäftsführung sogleich von Verkündigung dieses Beschlusses bis zur Einführung der neuen Gerichtsverfassung im Namen, auf Kosten und unter Verantwortlichkeit des Staates von den bisherigen Patrimonial-Gerichten inzwischen noch ausgeübt werden soll[S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Matthäus Kautschitsch zu dem Antrage des Abgeordneten Hans Kudlich
Von nun an sind das Unterthänigkeits-Verhältniß sammt allen daraus entsprungenen Rechten und Pflichten, jedoch unter Aufrechterhaltung der bestehenden Octava für die Dauer von drei Jahren so wie die Zehentrechte aufgehoben ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Kratochwill zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich
Zweitens. Daß Robot und Zehent, so wie alle anderen, die Freiheit des bäuerlichen Grundbesitzes und des Gewerbes beschränkenden etc[S.l.], [s.a. ca. 1848]