Es ist sehr unangenehm wahrgenommen worden, daß die in der Proclamation Seiner Durchlaucht des Herrn Feldmarschalls Fürsten zu Windisch-Grätz vom 1. November 1848, §. 3, angeordnete allgemeine Entwaffnung nicht mit jenem Eifer und mit jener Bereitwilligkeit durchgeführt werde, welche man zu erwarten berechtiget war... ; Wien am 13. November 1848
[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848