6 Treffer für Verlag = "Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei" und Sammlung = Wienbibliothek / Retrodigitalisierung
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Aufforderung [Wien, 13. Juni 1848]
Die von dem Magistrate und Gemeinde-Ausschusse der Stadt Wien in Bezug auf die bevorstehenden Wahlen für den constituirenden Reichstag erlassene Kundmachung scheint in ihren einzelnen Bestimmungen bei den Urwählern der Stadt und der Vorstädte noch nicht zu jener allgemeinen Kenntniß gelangt zu seyn, welche bei der hohen Wichtigkeit des Gegenstandes vor Allem wünschenswerth ist ... ; Wien am 13. Juni 1848Wien. Ausschuß der Bürger, der Nationalgarde und der Studenten für Ordnung, Sicherheit und Wahrung der Volksrechte[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Da wegen Consignirung der Garden die Wahlen heute nicht vollendet werden können, so wird mit Genehmigung des hohen Ministeriums der definitive Schluß des Wahlactes zur Wahl der Wahlmänner in allen Bezirken bis 21. d. M. 11 Uhr Vormittags verschoben ...
Wien, am 19. Juni 1848Wien. Ausschuß der Bürger, der Nationalgarde und der Studenten für Ordnung, Sicherheit und Wahrung der Volksrechte[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Heute und Morgen ist der letzte Termin zur Einzeichnung der Urwähler in die Wählerlisten und zwar ...
Wien den 17. Juni 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Heute und Morgen ist der letzte Termin zur Einzeichnung der Urwähler in die Wählerlisten; und zwar ...
Wien den 17. Juni 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 17. Juni 1848]
Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Wahl der Wahlmänner zur Ernennung der Abgeordneten der Stadt Wien für die constituirende Reichsversammlung in den zwei Wahlbezirken in der Stadt, dann in den Vorstadt-Wahlbezirken Leopoldstadt, Roßau, Erdberg, Landstraße, wieden und Matzleinsdorf ... unabänderlich Statt finden wird ... ; Wien am 17. Juni 1848Magistrat der Stadt Wien[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Mit Erlaß des Ministerium des Innern vom 10. d. M. Z. 905 wird nachträglich zu den Bestimmungen über die Wahlen der Abgeordneten zum constituirenden Reichstag erklärt, daß selbstständige Arbeiter, welche das 24. Lebensjahr zurückgelegt haben, und sich in der freien Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte befinden ... als Wähler auftreten dürfen
Wien am 11. Juni 1848Lamberg, Anton Raimund von[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848