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zu den FilteroptionenAntwort des Gemeinderathes der Stadt Wien an Seine Durchlaucht Herrn Fürsten Windisch-Grätz, Feldmarschall
Der Gemeinderath der Stadt Wien hat am heutigen Tage die Zuschrift erhalten, welche euer Durchlaucht an denselben zu richten befunden haben. Der Gemeinderat ... ist jedoch nicht in der Lage, dem ihm gewordenen Auftrage, die mitgetheilten Plakate zu veröffentlichen, zu entsprechen, und zwar aus folgenden Gründen ... ; Wien am 22. October 1848Wien ; Windischgraetz, Alfred zu[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Beschluß des hohen Reichstages
Der hohe Reichstag hat unter dem 22. October 1848 folgenden Beschluß gefaßt, und den Gemeinderath der Stadt Wien beauftragt, denselben zu veröffentlichen: ... erklärt der Reichstag die vom Feldmarschall Fürsten Windisch-Grätz angedrohten Maßregeln des Belagerungszustandes und Standrechtes für ungesetzlich. Von diesem Beschlusse ist Minister Wessenberg und Feldmarschall Fürst Windisch-Grätz sogleich durch Eilboten in Kenntniß zu setzen, und derselbe allgemein kundzumachen ; Wien am 22. October 1848Österreich ; Wessenberg, Johann Philipp von ; Windischgraetz, Alfred zu[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Der Gemeinderath hat folgende Zuschrift erhalten, welche er zur Kenntniß seiner Mitbürger bringt: An den Gemeinderath der Stadt Wien!
Hauptquartier Hetzendorf, am 26. October 1848 ; Im Nachhange zum Puncte 3 meiner Proclamation vom 23. October habe ich für nothwendig befunden, folgende Individuen zur Auslieferung zu bestimmen: ... Den angeblichen polnischen Emissär Bem ... den gewesenen Unterstaats-Secretär im ungarischen Ministerium Pulszky ... Den Doctor Schütte, und ... Die Mörder des Kriegs-Ministers Grafen LatourWindischgraetz, Alfred zu[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Nachricht. Die nachstehende Proclamation ist dem Nationalgarde-Obercommando von Seiten des Herrn Feldmarschalls Fürsten zu Windischgrätz durch einen Parlamentär [...]
Wien am 31. October 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Proclamation [Wien, 1. November 1848]
Indem ich die unter meinem Befehle stehenden k. k. Truppen in die Hauptstadt Wien einrücken lasse, finde ich mich im Nachhange meiner Proclamation vom 23. October d. J. bestimmt, jene Maßregeln allgemein bekannt zu machen, deren Ausführung ich zur Wiederherstellung des auf das Tiefste erschütterten öffentlichen Rechtszustandes für unerläßlich halte. Die Stadt hat zwar am 30. v. M. ihre Unterwerfung angezeigt, die darüber geschlossenen Bestimmungen wurden jedoch durch den schändlichsten Verrath wieder gebrochen, daher ich ohne Rücksicht auf diese Unterwerfungsacte hiermit folgende Anordnungen treffe ... ; Hauptquartier Hetzendorf am 1. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Proclamation [Wien, 23. Oktober 1848]
Im Verfolge des von mir in meiner ersten Proclamation vom 20. d. M. verkündeten Belagerungszustandes und Standrechtes für die Stadt Wien, die Vorstädte und nächste Umgebung habe ich befunden, als fernere Bedingungen zu stellen: Erstens. Die Stadt Wien, deren Vorstädte und die nächsten Umgebungen haben 48 Stunden nach Erhalt dieser Proclamation ihre Unterwerfung auszusprechen, und legions- oder compagnieweise die Waffen ... abzuliefern... ; Hauptquartier Hetzendorf am 23. October 1848Windischgraetz, Alfred zu[Ausg. Querformat], [Wien] : Aus der Hof- und Staats-Druckerei, 1848