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    Tagsbefehl für die Nationalgarde. Am 24. März 1848

    Nachdem Fälle vorkommen, daß unmoralische Menschen ihre schlechten Gesinnungen durch geschriebene und gedruckte Maueranschläge veröffentlichen ... Die Nationalgarde ... hat derlei Maueranschläge oder sonstige unter der Bevölkerung vorkommende Schriften möglichst zu beseitigen und zu vertilgen, und deren Urheber ... der nächsten Gerichtsbehörde zu übergeben ...
    [S.l.], 1848