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    Kundmachung [Wien, 20. Oktober 1848]

    Der Gemeinderath der Stadt Wien hat in seiner Plenarsitzung vom 19. October die Absendung einer Deputation an Se. kaiserliche Hoheit dem Herrn Erzherzog Johann beschlossen, welche bereits am 20. d. M. abgegangen ist und nachstehende Adresse zu überreichen hat
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Beschluß des hohen Reichstages

    Der hohe Reichstag hat unter dem 22. October 1848 folgenden Beschluß gefaßt, und den Gemeinderath der Stadt Wien beauftragt, denselben zu veröffentlichen: ... erklärt der Reichstag die vom Feldmarschall Fürsten Windisch-Grätz angedrohten Maßregeln des Belagerungszustandes und Standrechtes für ungesetzlich. Von diesem Beschlusse ist Minister Wessenberg und Feldmarschall Fürst Windisch-Grätz sogleich durch Eilboten in Kenntniß zu setzen, und derselbe allgemein kundzumachen ; Wien am 22. October 1848
    Österreich ; Wessenberg, Johann Philipp von ; Windischgraetz, Alfred zu
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Antwort des Gemeinderathes der Stadt Wien an Seine Durchlaucht Herrn Fürsten Windisch-Grätz, Feldmarschall

    Der Gemeinderath der Stadt Wien hat am heutigen Tage die Zuschrift erhalten, welche euer Durchlaucht an denselben zu richten befunden haben. Der Gemeinderat ... ist jedoch nicht in der Lage, dem ihm gewordenen Auftrage, die mitgetheilten Plakate zu veröffentlichen, zu entsprechen, und zwar aus folgenden Gründen ... ; Wien am 22. October 1848
    Wien ; Windischgraetz, Alfred zu
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 14. Oktober 1848]

    Der Gemeinderath der Stadt Wien, überzeugt von der Dürftigkeit der meisten Nationalgarden, nicht nur im Bezirke von Wien, sondern auch der nächsten Umgebung, hat in seiner Sitzung vom 13. l. M. beschlossen, an den Ausschuß des hohen Reichstages sich mit der Bitte zu wenden, es möge aus der Staatscasse den unbemittelten Garden ... während der Dauer des gegenwärtigen Ausnahmezustandes für einen 12stündigen Dienst eine Entschädigung von 20 kr. C. M., und für einen 24stündigen Dienst von 40 kr. C. M. verabfolgt werden ... ; Wien am 14. October 1848
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848