Da bei den obwaltenden Verhältnissen, die bei den Ausdrücken auf den Exerzirplatz anbefohlene Waffenübung in kleinen Abtheilungen, nicht den erwünschten Erfolg erzielen dürfte, - so wird mit Bestimmung des löblichen Oberkommandos, und im Einvernehmen der Herren Kompagnie-Kommandanten hiermit angeordnet ... ; Linz, den 19. Mai 1848
[S.l.], 1848