9 Treffer für [any] = dc.subject%3D%22Politischer%20Bezirk%20Hietzing-Umgebung%22%20and%20vl.domain%3Dwbrobv%20sortBy%20dc.title%2Fasc

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    Kundmachung [Wien, 22. März 1848]

    Die Aufgeregtheit im öffentlichen Leben und Treiben hat sich bei uns gelegt, und somit haben auch die außerordentlichen militärischen Maßregeln ihr Ende gefunden, zu deren Ergreifung mich unser angebeteter Kaiser in Mitte erschütternder Ereignisse bevollmächtigte ... ; Wien am 22. März 1848
    [S.l.], 1848
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    Armee-Nachricht

    Aus dem Hauptquartier des H. Feldmarschall-Lieutenants, und kommandirenden Generals in Siebenbürgen Freih. von Puchner, sind nachstehende zwei Armee-Nachrichten eingetroffen ... ; Hauptquartier Ofen am 22. Februar 1849
    [S.l.], 1849
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    Proclamation [Wien, 23. Oktober 1848]

    Im Verfolge des von mir in meiner ersten Proclamation vom 20. d. M. verkündeten Belagerungszustandes und Standrechtes für die Stadt Wien, die Vorstädte und nächste Umgebung habe ich befunden, als fernere Bedingungen zu stellen: Erstens. Die Stadt Wien, deren Vorstädte und die nächsten Umgebungen haben 48 Stunden nach Erhalt dieser Proclamation ihre Unterwerfung auszusprechen, und legions- oder compagnieweise die Waffen ... abzuliefern... ; Hauptquartier Hetzendorf am 23. October 1848
    Windischgraetz, Alfred zu
    [Ausg. Querformat], [Wien] : Aus der Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    An die Bewohner von Nieder- und Ober-Oesterreich

    Der verlängerte Widerstand, den die in offener Empörung begriffene Stadt Wien meinen Truppen entgegen gesetzt hat, bemüssigte mich, nachdem ich alle Mittel zur gütlichen Unterwerfung derselben erfolglos versucht, und selbst die schon angebothene Kapitulation treulos und wortbrüchig umgangen wurde, die strengste Waffengewalt eintreten zu lassen ... Die Stadt Wien und deren Umgebung auf zwei Meilen im Umkreise befindet sich von heute an im Belagerungszustande, wodurch sämmtliche innerhalb der gedachten Ausdehnung bestehenden Ortsbehörden unter die Autoriät der Militärgewalt gestellt wird ... ; Hetzendorf am 1. November 1848
    Windischgraetz, Alfred zu
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Beschluß des hohen Reichstages

    Der hohe Reichstag hat unter dem 22. October 1848 folgenden Beschluß gefaßt, und den Gemeinderath der Stadt Wien beauftragt, denselben zu veröffentlichen: ... erklärt der Reichstag die vom Feldmarschall Fürsten Windisch-Grätz angedrohten Maßregeln des Belagerungszustandes und Standrechtes für ungesetzlich. Von diesem Beschlusse ist Minister Wessenberg und Feldmarschall Fürst Windisch-Grätz sogleich durch Eilboten in Kenntniß zu setzen, und derselbe allgemein kundzumachen ; Wien am 22. October 1848
    Österreich ; Wessenberg, Johann Philipp von ; Windischgraetz, Alfred zu
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Antwort des Gemeinderathes der Stadt Wien an Seine Durchlaucht Herrn Fürsten Windisch-Grätz, Feldmarschall

    Der Gemeinderath der Stadt Wien hat am heutigen Tage die Zuschrift erhalten, welche euer Durchlaucht an denselben zu richten befunden haben. Der Gemeinderat ... ist jedoch nicht in der Lage, dem ihm gewordenen Auftrage, die mitgetheilten Plakate zu veröffentlichen, zu entsprechen, und zwar aus folgenden Gründen ... ; Wien am 22. October 1848
    Wien ; Windischgraetz, Alfred zu
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    11. Armee-Bulletin

    Das Hauptquartier Sr. Durchlaucht des Feldmarschalls Fürst Windischgrätz stand am 4. Jänner in Bia, 3 Stunden vor Ofen, das 1. Armee-Corps in Titeny und Promontor, das 2. in Budaörs und nächste Umgebung, das 3. in Bia und Concurrenz ... ; Wien den 6. Jänner 1849
    Welden, Ludwig von ; Windischgraetz, Alfred zu [Behandelte Person]
    Wien : Aus der Buchdruckerei der Edlen von Ghelen'schen Erben, 1849
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    Reichstags-Beschluß

    Da Feldmarschall Fürst Windischgrätz im offenen Widerspruche mit dem kaiserlichen Worte vom 19. October, und in offener Nichtachtung des Reichstags-Beschlusses vom 22. October in einer neuen Proklamation ddo. Hetzendorf 23. October 1848, Maßregeln über Wien verhängt, die nicht nur die vom Kaiser sanctionirten constitutionellen, sondern die allgemeinen Bürger- und Menschen-Rechte völlig aufheben, so erklärt der Reichstag, daß dieses Verfahren des Fürsten Windischgrätz nicht nur ungesetzlich, sondern ebenso sehr gegen die Rechte des Volkes, wie des erblichen constitutionellen Thrones feindlich sind ; Wien den 24. October 1848
    Österreich
    [S.l.], 1848