Die Reichsversammlung decretirt die Aufhebung aller erblichen Titulaturen und der damit verbundenen Privlilegien, als: Fürst, Graf, Freiherr, Ritter, Edler von etc. etc., und erklärt, daß von nun an Alle ohne Ausnahme sich nur mit dem schönen Titel eines freien Bürgers begnügen müssen
Erstens. Die hohe Reichsversammlung beschließt: an alle diese Provinzen, so wie an die in denselben stehenden Armeen des österreichischen Kaiserstaates, welche hier durch ihre Repräsentanten vertreten sind, einen Aufruf zu erlassen, worin es ihr bisheriges Verfahren auseinandersetzt ...