Durchdrungen von der Nothwendigkeit, die zur Wahrung der Sicherheit der Person und des Eigenthumes berufenen Behörden auf volksthümliche Art in Wirksamkeit zu setzen hat der Gemeinde-Ausschuß mit Genehmigung des Herrn Ministers des Inneren im Einvernehmen mit dem vereinigten Sicherheits-Ausschusse nachstehende Verfügung getroffen ... ; Wien am 18. Juli 1848
Wien, Gemeinde-Ausschuß
[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848