Die am 25. d. M. kundgemachte Verfassungs-Urkunde des österreichischen Kaiserstaates verschmilzt die Repräsentation des Königreichs Galizien, mit dem in Wien zusammentretenden Reichstage ... ; Wien, am 27. April 1848
Möge Österreich nur solche Männer als Abgeordnete zum deutschen Parlament wählen, denen es mit sämmtlichen vorstehenden Grundsätzen heiliger Ernst ist!