Auf Anlangung der medicinischen Facultät wird Behufs der Sicherung und leichteren Erkennbarkeit der im Dienste der Nationalgarde und der mobilen Corps zu verwendenden Aerzte angeordnet ... alle Aerzte der Nationalgarde und des mobilen Corps haben ... am linken Arme eine Armbinde von gelber Farbe ... zu tragen ... ; Wien am 21. October 1848
[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
Sämmtliche Aerzte der National- und mobilen Garde, dann der Nothspitäler haben, um leicht erkennbar zu seyn, am linken Arme eine gelbe Binde als Abzeichen, die Aerzte der Nothspitäler noch überdieß ihre Legitimationskarte am Hute zu tragen ; Wien am 25. October 1848
Wiener Nationalgarde
[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848