93 Treffer für Autor / Beteiligte = "Österreich / Konstituierender Reichstag" und Sammlung = Wienbibliothek / Retrodigitalisierung
zu den FilteroptionenAn sämmtliche Theilnehmer des bisherigen akademischen Juristen-Corps
Meine lieben Freunde! Mit dem heutigen Tage beginnt die definitive Organisation der akademischen Legion, und eben dadurch sehe ich die Ehren-Mission Ihres bisherigen provisorischen Ober-Commandanten als erloschen an ... ; Wien den 22. März 1848Hye-Glunek, Anton von[S.l.], 1848Die Herren ordentlichen Mitglieder des nied. österr. Gewerb-Vereines werden dringend ersucht, sich Morgen Sonntag den 23. April Vormittag Schlag neun [...]
Colloredo-Mannsfeld, Ferdinand von[S.l.], 1848Ankündigung
Die gefertigte Agentschaft der Imperial-Continental-Gas-Association gibt sich die Ehre zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, daß sie, um den mehrseitig ausgesprochenen Wünschen des geehrten Publikums zu entsprechen, durch Directionsbeschluß dd. London den 22. Februar 1848 ermächtiget wurde, vom 1. April 1848 angefangen eine Ermäßigung der bisherigen Gaspreise eintreten zu lassen ... ; Wien am 24. März 1848[Wien] : Gedruckt bei den Edlen von Ghelen'schen Erben, 1848Einladung und Aufforderung an die Herren Wahlmänner des Wahlbezirkes Leopoldstadt vom Hause Nr. 1 bis einschließlig Nr. 456
Nachdem die am 21. d. M. Statt gehabten Vorbesprechungen beider Wahlbezirke Leopoldstodt [!] von Nr. 1 bis Nr. 756 mit Einschluß der Jägerzeile auch nicht einmal annährend zu einem günstigen und erfolgreichen Resultate führten ... so werden diejenigen Herren Wahlmänner, welche sich in dem Wahlbezirke Leopoldstadt ... legitimirt haben, noch einmal höflichst eingeladen und dringend aufgefordert, Sonntag den 24. d. M. Früh 8 Uhr im Sperl-Saale zu erscheinen ... ; Das Grundgericht Leopoldstadt am 22. September 1848[S.l.], 1848Reichstags-Beschluß
Da Feldmarschall Fürst Windischgrätz im offenen Widerspruche mit dem kaiserlichen Worte vom 19. October, und in offener Nichtachtung des Reichstags-Beschlusses vom 22. October in einer neuen Proklamation ddo. Hetzendorf 23. October 1848, Maßregeln über Wien verhängt, die nicht nur die vom Kaiser sanctionirten constitutionellen, sondern die allgemeinen Bürger- und Menschen-Rechte völlig aufheben, so erklärt der Reichstag, daß dieses Verfahren des Fürsten Windischgrätz nicht nur ungesetzlich, sondern eben so sehr gegen die Rechte des Volkes, wie des erblichen constitutionellen Thrones feindlich sind. Wien den 24. October 1848Smolka, Franz ; Österreich[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848P. P. Ich bitte Sie, von dem nachfolgenden Programme geneigte Kenntniß zu nehmen, und sohin auf dem auch beigeschlossenen Blatte denjenigen Theil Ihrer [...]
Wien, 20 März 1848Neumann, Josef[S.l. Wien], 1848Antwort des Gemeinderathes der Stadt Wien an Seine Durchlaucht Herrn Fürsten Windisch-Grätz, Feldmarschall
Der Gemeinderath der Stadt Wien hat am heutigen Tage die Zuschrift erhalten, welche euer Durchlaucht an denselben zu richten befunden haben. Der Gemeinderat ... ist jedoch nicht in der Lage, dem ihm gewordenen Auftrage, die mitgetheilten Plakate zu veröffentlichen, zu entsprechen, und zwar aus folgenden Gründen ... ; Wien am 22. October 1848Wien ; Windischgraetz, Alfred zu[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848An das akademische Mediziner-Corps
Meine werthen Herren und lieben Freunde! Durch die Ernennung eines Befehlshabers der akademischen Legion in der Person meines hochverehrten Freundes des Grafen Ferdinand Colloredo-Mansfeld, kann ich den ehrenvollen Auftrag, Sie bis zur definitiven Organisirung des Studenten-Corps anzuführen, mit welchem Sie mich gleich bei Ihrem ersten Zusammentreten erfreut haben, als ausgeführt und vollendet betrachten ... ; Wien, den 22. März 1848Endlicher, Stephan Ladislaus[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 28. Dezember 1848]
Um das politische Recht der freien Pressen den Staatsbürgern unverkümmert zu erhalten, und nicht durch fortgesetzten Mißbrauch beim besseren Theile des Publikums um Anstreben und Theilnahme zu bringen, hat sich der Herr Minister des Inneren laut hohen Erlasses vom 20. d. M. bestimmt gefunden ... folgenden Anordnungen zu erlassen ... ; Erstens. Das öffentliche Anschlagen von Plakaten und Flugschriften, das Austheilen, Ausrufen und Verkaufen derelben an öffentlichen Orten und auf der Straße, sowie das Hausiren mit denselben ist für Jedermann unbedingt verboten ... Viertens. Der Herausgeber, Verleger und der Redacteur einer Zeitung oder anderen periodischen Schrift politischen Inhaltes werden verpflichtet, von jedem Blatte oder Hefte, ehe noch die Austheilung oder Versendung beginnt, ein Exemplar ... der Behörde zu überreichen ... ; Wien am 28. December 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Aufruf zur Wahl der Abgeordneten zur deutschen National-Versammlung in Frankfurt am Main
Bürger des constitutionellen Vaterlandes! In wenig Tagen tritt in Frankfurt am Main die von dem deutschen Bundestage berufene constituirende National-Versammlung zusammen ... ; Wien am 20. April 1848[S.l.], 1848An das hohe Gesammt Ministerium! Unsere unerschütterliche Treue an unsern heißgeliebten Kaiser macht es uns zur unabweislichen Pflicht, uns über die in [...]
unser heißgeliebter Kaiser möge baldmöglichst im vollen Vertrauen auf die treue Anhänglichkeit der Bewohner Wiens, uns insbesondere der pflichtgetreuen Nationalgarde in Seine Residenz wieder einziehen ; Wien den 22. Mai 1848Wiener NationalgardeWien, 1848Proclamation [Wien, 23. Oktober 1848]
Im Verfolge des von mir in meiner ersten Proclamation vom 20. d. M. verkündeten Belagerungszustandes und Standrechtes für die Stadt Wien, die Vorstädte und nächste Umgebung habe ich befunden, als fernere Bedingungen zu stellen: Erstens. Die Stadt Wien, deren Vorstädte und die nächsten Umgebungen haben 48 Stunden nach Erhalt dieser Proclamation ihre Unterwerfung auszusprechen, und legions- oder compagnieweise die Waffen ... abzuliefern... ; Hauptquartier Hetzendorf am 23. October 1848Windischgraetz, Alfred zu[Ausg. Querformat], [Wien] : Aus der Hof- und Staats-Druckerei, 1848Reichstags-Beschluß
Da Feldmarschall Fürst Windischgrätz im offenen Widerspruche mit dem kaiserlichen Worte vom 19. October, und in offener Nichtachtung des Reichstags-Beschlusses vom 22. October in einer neuen Proklamation ddo. Hetzendorf 23. October 1848, Maßregeln über Wien verhängt, die nicht nur die vom Kaiser sanctionirten constitutionellen, sondern die allgemeinen Bürger- und Menschen-Rechte völlig aufheben, so erklärt der Reichstag, daß dieses Verfahren des Fürsten Windischgrätz nicht nur ungesetzlich, sondern ebenso sehr gegen die Rechte des Volkes, wie des erblichen constitutionellen Thrones feindlich sind ; Wien den 24. October 1848Österreich[S.l.], 1848