In dieser Absicht wird hiemit demjenigen, welcher entweder den Verfaßer eines solchen Verzeichnisses, oder auch nur jemanden, der von Zeit dieser beschehenen Bekanntmachung an, eine ihm zur Hand gekommene Schrift dieser Art weiter zu geben sich erkühnen würde, zuverläßig anzeigen kann, eine Belohnung von hundert Spezies-Dukaten verheissen ; Wien den 4ten May 1776