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Kundmachung [Wien, 22. Oktober 1848]
Mitbürger! Ein Plakat, gezeichnet "Fürst zu Windischgrätz, Feldmarschall" ist heute an den Straßenecken auf kurze Zeit gesehen worden. Der hohe Reichstag, getreu seiner Aufgabe: das constitutionelle Wohl der Völker zu vertreten, hat das Mandat des Fürsten Windischgrätz mit dem angedrohten Belagerungszustand und dem daran sich knüpfenden Standrechte für ungesetzlich, folglich für ungültig erklärt ... ; Haupt-Quartier Schwarzenberg-Palais am 22. October 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Beschluß des hohen Reichstages
Der hohe Reichstag hat unter dem 22. October 1848 folgenden Beschluß gefaßt, und den Gemeinderath der Stadt Wien beauftragt, denselben zu veröffentlichen: ... erklärt der Reichstag die vom Feldmarschall Fürsten Windisch-Grätz angedrohten Maßregeln des Belagerungszustandes und Standrechtes für ungesetzlich. Von diesem Beschlusse ist Minister Wessenberg und Feldmarschall Fürst Windisch-Grätz sogleich durch Eilboten in Kenntniß zu setzen, und derselbe allgemein kundzumachen ; Wien am 22. October 1848Österreich. Reichstag ; Wessenberg, Johann Philipp von ; Windischgraetz, Alfred zu[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Antwort des Gemeinderathes der Stadt Wien an Seine Durchlaucht Herrn Fürsten Windisch-Grätz, Feldmarschall
Der Gemeinderath der Stadt Wien hat am heutigen Tage die Zuschrift erhalten, welche euer Durchlaucht an denselben zu richten befunden haben. Der Gemeinderat ... ist jedoch nicht in der Lage, dem ihm gewordenen Auftrage, die mitgetheilten Plakate zu veröffentlichen, zu entsprechen, und zwar aus folgenden Gründen ... ; Wien am 22. October 1848Wien. Gemeinderath ; Windischgraetz, Alfred zu[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848