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    Reichstags-Beschluß

    Da Feldmarschall Fürst Windischgrätz im offenen Widerspruche mit dem kaiserlichen Worte vom 19. October, und in offener Nichtachtung des Reichstags-Beschlusses vom 22. October in einer neuen Proklamation ddo. Hetzendorf 23. October 1848, Maßregeln über Wien verhängt, die nicht nur die vom Kaiser sanctionirten constitutionellen, sondern die allgemeinen Bürger- und Menschen-Rechte völlig aufheben, so erklärt der Reichstag, daß dieses Verfahren des Fürsten Windischgrätz nicht nur ungesetzlich, sondern ebenso sehr gegen die Rechte des Volkes, wie des erblichen constitutionellen Thrones feindlich sind ; Wien den 24. October 1848
    Österreich. Reichstag
    [S.l.], 1848