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Nachstehende Proklamation wurde gestern Abends 6 Uhr ausgegeben
Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ... haben nun mehr solche Verfügungen getroffen ... Die Preßfreiheit ist durch Meine Erklärung der Aufhebung der Censur in derselben Weise gewährt, wie in allen Staaten, wo sie besteht. Eine Nationalgarde, errichtet ... zum Behufe der von Uns beschlossenen Constitution des Vaterlandes ist das Nöthige verfügt ... ; Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den fünfzehnten März, im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten JahreFerdinand[S.l.], 1848Nachstehende Proklamation wurde gestern Abends 6 Uhr ausgegeben
Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ... haben nunmehr solche Verfügungen getroffen ... Die Preßfreiheit ist durch Meine Erklärung der Aufhebung der Censur in derselben Weise gewährt, wie in allen Staaten, wo sie besteht. Eine Nationalgarde, errichtet ... zum Behufe der von Uns beschlossenen Constitution des Vaterlandes ist das Nöthige verfügt ... ; [Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den fünfzehnten März, im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten Jahre]Ferdinand[S.l. Wien], 1848Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ... Auf die an Uns gerichtete Bitte des Ausschusses der Bank-Gesellschaft finden Wir Uns mit Rücksicht auf die seit ihrem Bestande gewonnenen Erfahrungen und nach Anhörung der Bank-Direction bestimmt, der Oesterreichischen National-Bank zugleich mit der Erneuerung ihres Privilegiums vom 15. Julius 1817 die nachstehende Statuten zu ertheilen
Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien am ersten Tage des Monates Julius im Jahre nach Christi Geburt Ein tausend acht Hundert ein und vierzig, Unserer Reiche im siebenten JahreFerdinand[S.l. Wien], 1.7.1841Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ... haben nunmehr solche Verfügungen getroffen ... Die Preßfreiheit ist durch Unsere Erklärung der Aufhebung der Censur in derselben Weise gewährt, wie in allen Staaten, wo sie besteht. Eine Nationalgarde, errichtet ... zum Behufe der von Uns beschlossenen Constitution des Vaterlandes ist das Nöthige verfügt
[Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den fünfzehnten März, im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten Jahre]Ferdinand[S.l.], 1848Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ... haben nunmehr solche Verfügungen getroffen ... Die Preßfreiheit ist durch Unsere Erklärung der Aufhebung der Censur in derselben Weise gewährt, wie in allen Staaten, wo sie besteht. Eine Nationalgarde, errichtet ... zum Behufe der von uns beschlossenen Constitution des Vaterlandes ist das Nöthigste verfügt
[Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den fünfzehnten März, im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten JahreFerdinand[S.l. Wien], 1848Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ... haben nunmehr solche Verfügungen getroffen ... Die Preßfreiheit ist durch Unsere Erklärung der Aufhebung der Censur in derselben Weise gewährt, wie in allen Staaten, wo sie besteht. Eine Nationalgarde, errichtet ... zum Behufe der von uns beschlossenen Constitution des Vaterlandes ist das Nöthigste verfügt
Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den fünfzehnten März, im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten JahreFerdinand[S.l.], 1848Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ... Von dem Wunsche geleitet, Unseren getreuen Unterthanen in den militärisch-conscribirten Provinzen die Pflicht der Dienstleistung in Unserer Armee zu erleichtern, finden Wir anzuordnen: ...
Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien am 14. Februar, nach Christi Geburt im Ein Tausend Acht Hundert fünf und vierzigsten, Unserer Reiche im zehnten JahreFerdinand[S.l. Wien], 14.2.1845Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich, König von Hungarn und Böhmen ... ; In Anbetracht der dringenden Nothwendigkeit, die öffentlichen Geschäfte in einen geregelten Gang zurückzuführen, und die Staats-Verwaltung in die Lage zu setzen ... befehlen Wir hiermit, daß alle Behörden die bestehenden Gesetze und Verfügungen ... aufrecht erhalten
Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den neunzehnten März, im Eintausend achthundert acht und vierzigsten ... Jahre[S.l.], 1848