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An den Herrn Hauptmann der Nationalgarde Ritter von Mitis
In Erledigung der von der Compagnie des Herrn Hauptmanns unterm heutigen Tage mir überreichten Bitten und Beschwerden bin ich in der Lage, Ihnen eröffnen zu können, daß die Erlassung eines provisorischen Statutes über die Organisirung und Uniformirung der Nationalgarde bereits ausgearbeitet, und im commissionellen Wege mit Zuziehung von Nationalgarde-Offizieren am morgigen Tage berathen, und sohin in kürzester Zeit veröffentlicht werden wird ... ; Wien, am 6. April 1848[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 8. April 1848]
Die Nationalgarde, eine der festesten Stützen der constitutionellen Einrichtungen, kann nur durch ein, von den versammelten Abgeordneten aus allen Provinzen zu berathendes Gesetz ihre definitive bleibende Organisation erhalten ... ; Wien am 8. April 1848[S.l.], 1848Nachstehende Proklamation wurde gestern Abends 6 Uhr ausgegeben
Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ... haben nunmehr solche Verfügungen getroffen ... Die Preßfreiheit ist durch Meine Erklärung der Aufhebung der Censur in derselben Weise gewährt, wie in allen Staaten, wo sie besteht. Eine Nationalgarde, errichtet ... zum Behufe der von Uns beschlossenen Constitution des Vaterlandes ist das Nöthige verfügt ... ; [Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den fünfzehnten März, im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten Jahre]Ferdinand[S.l. Wien], 1848Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ... haben nunmehr solche Verfügungen getroffen ... Die Preßfreiheit ist durch Unsere Erklärung der Aufhebung der Censur in derselben Weise gewährt, wie in allen Staaten, wo sie besteht. Eine Nationalgarde, errichtet ... zum Behufe der von uns beschlossenen Constitution des Vaterlandes ist das Nöthigste verfügt
[Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den fünfzehnten März, im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten JahreFerdinand[S.l. Wien], 1848Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ... haben nunmehr solche Verfügungen getroffen ... Die Preßfreiheit ist durch Unsere Erklärung der Aufhebung der Censur in derselben Weise gewährt, wie in allen Staaten, wo sie besteht. Eine Nationalgarde, errichtet ... zum Behufe der von uns beschlossenen Constitution des Vaterlandes ist das Nöthigste verfügt
Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den fünfzehnten März, im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten JahreFerdinand[S.l.], 1848