Der hohe Reichstag hat unter dem 22. October 1848 folgenden Beschluß gefaßt, und den Gemeinderath der Stadt Wien beauftragt, denselben zu veröffentlichen: ... erklärt der Reichstag die vom Feldmarschall Fürsten Windisch-Grätz angedrohten Maßregeln des Belagerungszustandes und Standrechtes für ungesetzlich. Von diesem Beschlusse ist Minister Wessenberg und Feldmarschall Fürst Windisch-Grätz sogleich durch Eilboten in Kenntniß zu setzen, und derselbe allgemein kundzumachen ; Wien am 22. October 1848
Österreich. Reichstag ; Wessenberg, Johann Philipp von ; Windischgraetz, Alfred zu
[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848