Die Verhandlung des Reichstages über die Aufhebung der Unterthänigkeit und der daraus fließenden Lasten begann am 8. August ... ; [Wien am 1. September 1848]
In dieser Erwägung haben wir ... beschlossen, die beigefügte Verfassungs-Urkunde ... zu ertheilen ... Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien den fünf und zwanzigsten April im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten Jahre