Der Reichstag beschließt: Es sei das Ministerium für Landeskultur und Bergbau aufzufordern, ein Gesetz zur Regelung der zulässigen Theilbarkeit des mit dem Gesetze vom 7. September 1848 entlasteten, ehemals unterthänigen Grundbesitzes ... zu entwerfen
Kremsier : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, [s.a. ca. 1848]