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Adeliches Criminal Privilegium
Von der Röm. Kays. May. Ferdinando Tertio. Denen Zwayen obern Politischen Ständten, deß Ertzhertzogthumbs Oesterreich vnter der Ennß, allergnädigst erthailt. Den 3. Decembris, Anno M.DC.XXXVIIWienn : Johann Jacob Kürner, 3.12.1637Ansteckender Seuche, welche dises 1713. Jahr In das Ertz-Hertzogthum Nieder-Oesterreich eingeschlichen, Gründlich- und ausführliche Nachricht, sonderbar auf das Land
Sambt benöthigter Hülffs- Rettungs- Und Verwahrungs-Mittlen ; Auß dem Nieder-Oesterreichischen Gesundheits-RathWienn : Bey Johann Van Ghelen, 1713Auf Römischer Hũgrischer vnd Behamischer Kü. May. Ertzhertzogen zů Osterreich [et]c. Vnsers aller gnedigisten Herren, vnd Lañdsfürsten, Fürtrag, an die Vier Stänndt gemainer Lanndtschafft, desselben Ertzhertzogthumbs, auch auff der Fünff Niderösterreichischen Erblañdte, vnd der Graffschafft Görtz, Ausschüss vnd Gesanndten, zů Jnnsprugk, Hanndlung, Bewilligung vnd Beschluß, des Lanndtags, des Montags nach Letare, beschehen, zů aufrichtung vnd voltzug, desselben alles
Der Verordneten ainer Lanndtschafft General vnnd Ausschreiben ; [Datum Wienn, den Sibendtzehenten tag Marcij. Anno [et]c. jm Zwayunddreissigisten[Wien?] : [Singriener, Johann d.Ä.?], [1532]Circulare [Wien, 3. Dezember 1848]
Die allgemeinen Klagen über Wald- und Jagdfrevel, verübt von Seite des Landvolkes, an denen in einigen Orten sogar die Nationalgarden Theil genommen haben sollen ... Einschreiten um Hinaussendung mobiler Militär-Colonnen ... haben die Verfügung nothwendig gemacht, eine Entwaffnung des Landvolkes anzuordnen und zu bestimmen, daß auch die Nationalgarden bis zum Erscheinen eines neuen Nationalgarde-Gesetzes ihre Waffen ablegen ... Die Bewaffnung des Landvolkes ist in keinem Gesetze begründet und durch die Concessionen der Märztage nur eine Nationalgarde ... bewilligt worden ... ; [Wien am 3. December 1848]Niederösterreich[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Circulare der k. k. Landesregierung im Erherzogthume Oesterreich unter der Enns [Wien, 17. Juni 1848]
Wegen Anlegung von Waisen-Capitalien bei den Spar-Cassen ... ; Wien am 17. Juni 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Der Röm. Kayser. auch zu Hungarn/ vnd Böhaimb/ etc. Königl. Majestät/ Herrn/ Herrn Leopoldi Ertz Hertzogens zu Oesterreich/ Unsers allergnädigsten Herrn/ vnd Lands Fürstens/ etc. Newe Gerhabschaffts-Ordnung In dero Ertz Hertzogthumb Oesterreich vnter der Ennß
Wienn : bey Johann Jacob Kürner, Anno M.DC.LXIXErb-Huldigung, Welche der Allerdurchleuchtigst-Grossmächtigsten Frauen, Frauen Mariae Theresiae, Zu Hungarn, und Böheim Königin, Als Ertz-Herzogin zu Oesterreich : Von denen gesammten Nider-Oesterreichischen Ständen, von Prälaten, Herren, Rittern, auf Städt und Märckten allerunterthänigst abgeleget den 22. Novembris Anno 1740
Und auf Verordnung Wohl-ermelten Löblichen Herren Ständen mit allen Umständen ...Kriegl, Georg Christophzu Wienn in Oesterreich : Bey Johann Baptist Schilgen, [1740]Etliche Newe, der hieuor Publicierten Müllner Ordnung Anhängige Artickel
[Wir Matthias, von Gottes gnaden, Erwöhlter Römischer Khaiser ... ; Geben in Vnser Stadt Wienn, den sechzehen Novembris, Anno tausendt sechshundert vnnd siebenzehen ...]MatthiasWienn inn Oesterreich : Bey Wolffgang Schumppen, 1617.11.16Gedicht in Nieder-Oesterreichischer Mundart
Bei der höchst erfreulichen Gelegenheit der Entbindung Ihrer Kaiserlichen Hoheit, der durchlauchtigsten Frau Erzherzogin Sophie, von einem Prinzen. Am 18. August 1830Meisl, KarlWien : Sollinger, 1830Gerichts Ordnung des Lañdsrechten des hochlöblichen Ertzhertzogthumbs Osterreich vnder der Enns
Ferdinand[Wien] : [Johann Singriener d.Ä.], 1540GerichtsProcess und ordnung des Landßrechtens des Hochlöblichen Ertzhertzogthumbs Osterreich vnnder der Enns
Wienn : Hans Singriener, 1557Kundmachung [Wien, 9. Dezember 1848]
Da seine Durchlaucht der Herr k. k. Feldmarschall Fürst zu Windischgrätz über Auftrag Seiner Excellenz des Herrn Gouverneurs, Feldmarschall-Lieutenants Freiherrn von Welden, für die in Italien liegenden Truppenkörper unter der Classe der für den activen Wehrstand tauglichen Individuen der Bevölkerung eine Werbung angeordnet haben, so werden hiebei nachstehende Bedingungen festgestellt ... ; Wien am 9. December 1848Niederösterreich. Landesregierung ; Windischgraetz, Alfred zu [Beteil. Person] ; Welden, Ludwig von [Beteil. Person][Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Legum Consuetudinumque Austriacarum Earum Maxime, Quae Infra Anasum Vigent
Cum Romano Jure Collatio Ad Ordinem DigestorumWestenberg, Joannes OrtwinViennae : Litteris Schulzianis, 1770Ordnung der Weiñzierl, Hawer vnd annder weiñgartleüt
[Publiciert vnd eröffent, an Sannd Jörgen des heyligẽ Martrertag, jm Tausent Fünffhundert vnnd Vierunddreyssigistem Jare]Ferdinand[Wien] : [Johann Singriener d. Ä.], 1534Röm. Kay. Auch zu Hungern vnd Behaimb Khü. May. [et]c. Ertzhertzogen zu Österreich [et]c. Ordnung vnd General Mandat wegen Abstellung des schödlichen Fürkhauffs in Österreich vnder der Ennß
[Wir Rudolff der Annder, von Gottes genaden, Erwölter Römischer Kaiser ... ; Geben in vnser Statt Wienn, den letzten tag Octobris, Anno, [et]c. im Achtvndsibentzigisten ...]RudolfWienn : bey Michael Apffel, 31.10.1578Der Röm. Kays. In Germanien, Hispanien, auch zu Hungarn, und Böheim Königl. Mayestät, Ertz-Hertzogen zu Oesterreich, [et]c. [et]c. Wechsel-Patent
Begreiffend in sich Die Wechsel-Ordnung, Dann auch Das Wechsel-Gericht, Erst, anderter und letzter Instanz, Wie es in ein und andern im Land Österreich unter der Ennß solle gehalten werdenKarlWienn : gedruckt bey Johann Van Ghelen, 1717Der Röm: Kayserl. auch zu Hungarn vnd Böhaimb [et]c. Königl. Majest. Herrn, Herrn Leopoldi, ... Erneuertes Policey-Patent In Oesterreich Vnter: vnd Ob der Ennß
[Geben in Unserer Stadt Wienn, den letsten Martij im Sechzehenhundert, Acht vnd Achtzigisten ...]LeopoldWienn : bey Susanna Christina Cosmerovin, 1688.03.31Der Römisch. Kayser. auch zu Hungarn vnd Böhaimb, etc. Königlichen Majestätt, Leopoldi ErtzHertzogens zu Oesterreich, Vnsers allergnädigsten Herrn vnd LandsFürstens, Vernewerte Revisions-Ordnung in Oesterreich vnder- vnd ob der Ennß
[Geben auff Vnserm Schloß Laxenburg, den Vierzehenden May, im Sechzehenhundert Neun vnd Sechzigisten Jahr]LeopoldWienn : bey Johann Jacob Kürner, 14.5.1669