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Vngelts vnnd Zapffenmaß Ordnung
Wir Matthias von Gottes Gnaden, Erwöhlter Römischer Kayser, zu allen zeitten, mehrer deß Reichs ... ; [Geben in Vnser Statt Wienn, den FünffvndZwaintzigisten Junij, Anno im Sechzehenhundert vnd Zwölfften ...]Matthias[S.l. Wien?], 25.6.1612Wir Leopold, von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs ... Demnach Wir Vns allenthalben, so wohl von Orient, als Mittag vnd Occident in sehr gefährliche Krieg abermahl eingeflochten sehen, deren Außführung vnter andern fürkehrenden Dispositionen, bevorab auch diese sonderbahre Vorsorg erfordert, daß die eine Zeithero in etwelcher Unordnung gestandene Pulver- und Saliter-Weesens Einrichtung wiederum stabilirt ...
Geben auff Vnserm Schloß Eberstorff, den Sieben vnd Zwaintzigsten Monaths Tag Septembris im Siebenzehenhundert vnd Dritten ...Leopold[S.l. Wien?], 27.9.1703Wir Maria Theresia von Gottes Gnaden Römische Kaiserin ...
Gegeben in Unserer Kayserl. Königl. Haupt- und Residenz-Stadt Wien den 1ten Monats-Tag Septembris im 1765ten Unserer Reiche im fünf und zwanzigsten JahreMaria Theresia[S.l. Wien], 1.9.1765Wir Maria Theresia, von Gottes Gnaden Römische Kaiserinn, Wittib, Königinn zu Hungarn, Böheim ... und geben euch hiemit gnädigst zu vernehmen, wasgestalten Wir zwar erst unterm 6ten Juny des abgewichenen Jahrs Unsre ziel- und maßgebende allerhöchste Willensmeynung, wie sowohl die zu den Landgütern gehörige Unterthanen in den zu leisten habenden Robathen über die wahre Schuldigkeit ...
Gegeben in Unsrer Haupt- und Residenzstadt Wien den 12ten Monatstag Junii im siebenzehenhundert drey und siebenzigsten Unsrer Reiche im drey und dreyßigsten JahreMaria Theresia[S.l. Wien], 12.6.1773Wir N. und N. Einer Löbl. Landschafft des Ertz-Hertzogtums Oesterreich unter der Ennß Verordnete, [et]c. [et]c. ... Was massen Ihre Röm. Kayserl. und Königl. Catholis. Majestät Carl der Sechste ... für das 1732ste Jahr, auf den 26sten Novembris vorigen Jahrs allergnädigst ausschreiben lassen ...
Geben in Wienn den 9ten Septembris im Sibenzehenhundert zwey und dreyssigsten JahrNiederösterreich. Landstände[S.l. Wien], [1732]Wir N. und N. Einer Löbl. Ni. Oe. Landschaft dises Ertz-Hertzogthums Oesterreich unter der Ennß Verordnete, [etc.] Geben allen Löbl. Lands-Mit-Gliedern, welchen in disem Land Oesterreich unter der Ennß einige Güther und Herrschaften besitzen, hiemit des mehreren zu vernehmen
Was massen Ihro Königl. Majestät in Hungarn und Böheimb, Ertz-Herzogin zu Oesterreich, Unsere Allergnädigste Erb-Lands-Fürstin und Frau Frau, vermög eines an die Lobl. Ni. Oest. Drey Obere Herren Stände sub Dato 2ten Novembris dises 1740sten Jahrs erlassenen Hof-Decrets allergnädigst anzeigen lassen, welchergestallten bey obhandener Beklemigkeit deren Körnern, so in dem Werth immerhin zu steigen beginnen, und mithin das Brod zu gar empfindlichen Nothstand deren armen Leuthen, auch von Zeit zu Zeit an Gewicht abnehmen müsse ... ; Actum Wienn den 6. Novembris Anno 1740Niederösterreich. Landstände[S.l. Wien?], 6.11.1740Wir Rudolff der Ander von Gottes geñaden, Erwölter Römischer Kayser ...
Geben in Vnser Statt Wienn, den Neünden Junij, Anno, &c. im Sibenvnd Neüntzigisten, Vnserer Reiche, desz Römischen im Zwayvndzwaintzigisten, desz Hungerisschen im Fünffunndzwaintzigisten, vnnd desz Behaimbischen auch im ZwayvnndzwaintzigistenRudolf[S.l. Wien], 9.6.1597