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NAch dem Fürstlicher Dürchleichtigkayt vnserm gnedigisten herrn vnd Lanndtßfürsten, ain ersame Lanndschafft, die Stendt des Ertzhertzogthums Osterreych vndter der Enns auff nagstgehalten Lannttag zů der Newstat, ain verwilligung zů roß vnd fueß, zůwiderstandt dem Türcken wie Ew dann wissen gethan vnnd zůgesagt, ist Ewrm einlegen nach auf Ew gelegt, ...
Geben zů Wienn am freytag nach Letare in der Fasten. Anno dñi [etc.] jm xxiij. JarCoornhert, Dirk Volkertszoon ; Cock, Hieronymus ; Cock, HieronymusIn: Pannoni Tvrcam, Cæsar, Crvdele Fvrentem/ Profligat, Solvens Dvra Obsidione Viennam. 1529 / M. Inventor. DVC fe.[S.l. Wien?] : [s.n.], 20.3.1523Wir N. und N. Einer Löbl. Landschafft des Ertz-Hertzogtums Oesterreich unter der Ennß Verordnete, [et]c. [et]c. ... Was massen Ihre Röm. Kayserl. und Königl. Catholis. Majestät Carl der Sechste ... für das 1732ste Jahr, auf den 26sten Novembris vorigen Jahrs allergnädigst ausschreiben lassen ...
Geben in Wienn den 9ten Septembris im Sibenzehenhundert zwey und dreyssigsten JahrNiederösterreich. Landstände[S.l. Wien], [1732]WIr N. und N. Einer Löbl. Landschaft des Ertz-Hertzogtums Oesterreich unter der Ennß Verordnete, [et]c. [et]c. Entbieten all- und jeden Löblichen Lands-Mitgliedern, von Prälaten, Herren, und der Ritterschaft, wie auch denen Städt- und Märckten, in- und außländischen Fürsten ... Unseren respectivè Dienst, Gruß, und guten Willen zuvor, und geben denselben beyneben zu vernehmen
Welchergestalten Ihro Königliche Majestät Maria Theresia ... einen Land-Tag in disem Ertz-Herzogtum Oesterreich unter der Enns für das 1742ste Jahr auf den 27sten Novembris vorigen Jahrs außschreiben ... Geben in Wienn den dreyzehenden Septembris, im Siebenzehenhundert zwey und viertzigsten JahrNiederösterreich. Landstände.[S.l. Wien?], [1742]Wir N. und N. Einer Löbl. Ni. Oe. Landschaft dises Ertz-Hertzogthums Oesterreich unter der Ennß Verordnete, [etc.] Geben allen Löbl. Lands-Mit-Gliedern, welchen in disem Land Oesterreich unter der Ennß einige Güther und Herrschaften besitzen, hiemit des mehreren zu vernehmen
Was massen Ihro Königl. Majestät in Hungarn und Böheimb, Ertz-Herzogin zu Oesterreich, Unsere Allergnädigste Erb-Lands-Fürstin und Frau Frau, vermög eines an die Lobl. Ni. Oest. Drey Obere Herren Stände sub Dato 2ten Novembris dises 1740sten Jahrs erlassenen Hof-Decrets allergnädigst anzeigen lassen, welchergestallten bey obhandener Beklemigkeit deren Körnern, so in dem Werth immerhin zu steigen beginnen, und mithin das Brod zu gar empfindlichen Nothstand deren armen Leuthen, auch von Zeit zu Zeit an Gewicht abnehmen müsse ... ; Actum Wienn den 6. Novembris Anno 1740Niederösterreich. Landstände[S.l. Wien?], 6.11.1740