Da nach den von dem Ministerium des Inneren ausgesprochenen Grundsätzen jeder Staatsbüger verpflichtet ist, sich in die Nationalgarde einreihen zu lassen, so fanden sich viele Herren veranlaßt, in die akademische Legion einzutreten ... ; Wien, den 1. Juli 1848
[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848