In Folge der von den nied. österr. Herren Ständen erlassenen Kundmachung vom 15. d. M. wurde bey dem Magistrate und dem provisorischen Bürgerausschuße die Wahl jener 12 Mitglieder aus dem Bürgerstande vorgenommen, welche an den in gegenwärtigen wichtigen Momenten erforderlichen Verhandlungen der nö. Herren Stände provisorisch Theil zu nehmen haben ...
Magistrat der Stadt Wien ; Povisorischer Bürgerausschuß der Stadt Wien
Von dem Wunsche beseelt, Ruhe und Ordnung, die wesentlichsten Bedingungen zur Herstellung eines gesichterten Zustandes ... zu bewirken ... diesem zu Folge wurde von dem Magistrate eine Versammlung von Bürgern berufen, und ... einstweilen als Mitglieder dieses Ausschusses gewählt