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Amendement des Abgeordneten Trzecieski zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich
Zusatz zu Viertens: "gegen spätere Entschädigung."Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Uchatzy zum Antrage des Abgeordneten Hans Kudlich
Ad 3 des Antrages: In diesem Puncte wird angetragen, daß über die Einführung der neuen Gerichtsverfassung Gesetzentwürfe von einer aus den Vertretern aller Provinzen gewählten Commission mit Zuziehung des Ministeriums auszuarbeiten wären ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement zu dem verbesserten Antrage des Abgeordneten Kudlich vom Abgeordneten Polaczek
Ad Erstens. Daß die Einschränkung der Freiheit einzelnder Personen, wie ganzer Gemeinden durch das Band der Unterthänigkeit aufzuhören hat. Ad Zweitens: Das Wort "sondern" im Mittelsatze ist wegzulassenKudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]An den Herrn Hauptmann der Nationalgarde Ritter von Mitis
In Erledigung der von der Compagnie des Herrn Hauptmanns unterm heutigen Tage mir überreichten Bitten und Beschwerden bin ich in der Lage, Ihnen eröffnen zu können, daß die Erlassung eines provisorischen Statutes über die Organisirung und Uniformirung der Nationalgarde bereits ausgearbeitet, und im commissionellen Wege mit Zuziehung von Nationalgarde-Offizieren am morgigen Tage berathen, und sohin in kürzester Zeit veröffentlicht werden wird ... ; Wien, am 6. April 1848[S.l.], 1848An die Herren Armen-Instituts-Vorsteher der Pfarrbezirke Wiens
Um einerseits den Brodvertheilungen einen geregelten Gang zu verschaffen, und andererseits das Brod nur beschäftigungslosen hieher zuständigen Arbeitern, oder solchen Personen, welche eine zahlreiche Familie haben, und nicht schon durch Armenfondsbetheilungen unterstützt sind, zu gewähren, zugleich aber auch dem Andrange der mit Brodkarten zu betheilenden Arbeiter auf einen einzigen Betheilungsplatz zu begegnen, wurde von dem Arbeiter- und Sammlungscomité des Gemeinde-Ausschusses der Stadt Wien beschlossen, die Herren Armen-Instituts-Vorsteher zu ersuchen, sich dieser Vertheilung an die in ihren Bezirken wohnhaften arbeitslosen Arbeiter ... unterziehen zu wollen ...Wien. Ausschuß der Bürger, der Nationalgarde und der Studenten für Ordnung, Sicherheit und Wahrung der Volksrechte[S.l.], 1848Antrag der Abgeordneten Bartholomäus Gabrys, Johann Storc, Bartholomäus Pietrowski, Johann Stasiowski und Nikolaus Drauß
Wir erlauben uns, an die hohe Reichsversammlung die Anfrage zu stellen, ob wir in einem constitutionellen Staate fernerhin Unterthanen verbleiben, da wir glauben, daß eine constitutionelle Regierung keine Unterthanen, wohl aber ein souveränes Volk besitzt ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Alb. Ritter v. Neuwall
Die hohe Versammlung geruhe folgendes provisorisches Recrutirungsgesetz zu berathen und zu beschließen: §. 1. Jeder Staaatsbürger ist mit vollendetem 19. Jahre militärpflichtig. §. 2. ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Alexander Dunin-Borkowski
Da nach dem Beschlusse der hohen Kammer ein Ausschuß gewählt wurde, um ein provisorisches Militär-Recrutirungsgesetz zu entwerfen ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Anton Weigl
Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: Erstens. Schließe ich mich dem Antrage des Cajetan Nagele an, alle wie immer Namen gehabten Geld-, Natural- und Rustical-Leistungen, Jagdbarkeiten auf Bauern- oder Gemeindegründen haben alsogleich aufzuhören, ohne alle Entschädigung ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Bininger
Zum § 2 des verbesserten Kudlich'schen Antrages wäre in der ersten Zeile nach dem Worte: "bäuerlichen" einzuschalten: und des in unterthänigen und Schutzstädten bürgerlichen Grundbesitzes beschränkenden etc[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Dr. Lud. Edl. v. Löhner
Die hohe National-Versammlung wolle beschließen: Erstens: Die Ertheilung von Adelsbezeichnungen jeder Art hört in den durch die Constitution vereinigten Ländern von nun an auf. Zweitens ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Dr. Lud. Edl. v. Löhner
Die hohe National-Versammlung wolle beschließen: Zur völligen und wirklichen Gleichstellung aller Staatsangehörigen, resp. Emancipation der Juden, wird festgesetzt: Erstens: Die Ehe ist vom Standpuncte des Staates ein reines Civil-Institut ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Dr. Lud. Edl. v. Löhner
Die hohe Nationalversammlung wolle beschließen: Erstens. In den durch die Constitution vereinigten Ländern hören von nun an die Institute der Provinzialstände und Gouverneurschaften so wie die Regierungsgremien auf ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Dr. Lud. Edl. v. Löhner
Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: Eine Commission aus ihrer Mitte niederzusetzen, deren Aufgabe sei, mit Benützung aller actenmäßigen Behelfe, sodann aller ihr wie immer kundwerdenden Beweisstücke ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Dr. Lud. Edl. v. Löhner
Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: Erstens: Die dem deutschen Bunde nicht einverleibt gewesenen Länder Galizien und Dalmatien erhalten, obwohl unter derselben Dynastie und im engen Verbande mit Oesterreich verbleibend, eine von den deutsch-österreichischen Ländern gesonderte Verfassung ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Dr. Ludwig Löhner
Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: Erstens. Um die nöthige Einheit und Schnelligkeit in die Verwaltung zu bringen, hat die Correspondenz mit den Local-Behörden so viel möglich überall unmittelbar zu geschehen ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Dylewski
Ich beantrage: Erstens. Sogleich eine Proclamation zu erlassen, daß das Unterthänigkeits-Verhältnis, die Robot und sonstige daraus fließende Lasten und Giebigkeiten, aber auch zugleich die Jurisdiction und sonstigen Lasten der Dominien aufhören werden und müssen, und in Galizien schon aufgehört haben ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten E. M. Selinger
Die erste österreichische Reichsversammlung schreitet gleich im Beginne ihres erhabenen Wirkens zur dankbaren Anerkennung der heldenmüthigen Tapferkeit, der opferfreudigen Vaterlandsliebe und aller jener rühmlichen Eigenschaften, wodurch die österreichische Armee die Bewunderung der unbefangenen und gerechten Welt erregt[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Ferdinand Forster
Die Reichsversammlung beschließt die Einkünfte des k. Burggrafenamtes in Eger, welche bisher vom Ellbogner Kreishauptmanne als Egerer Burggrafenamtsverweser bezogen worden sind, dem Staatshaushalte zuzuwenden[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Ferdinand Forster
Die Reichsversammlung decretirt die Aufhebung des theresianischen Damenstiftes auf dem Prager Schlosse, des Fräuleinstiftes auf der Neustadt in Prag, dann der Fräulein- und Damenstifte zu Gratz, Innsbruck, Hall, Görz in Kärnthen und Krain[S.l.], [s.a. ca. 1848]