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    An das hohe Gesammt Ministerium! Unsere unerschütterliche Treue an unsern heißgeliebten Kaiser macht es uns zur unabweislichen Pflicht, uns über die in [...]

    unser heißgeliebter Kaiser möge baldmöglichst im vollen Vertrauen auf die treue Anhänglichkeit der Bewohner Wiens, uns insbesondere der pflichtgetreuen Nationalgarde in Seine Residenz wieder einziehen ; Wien den 22. Mai 1848
    Wiener Nationalgarde
    Wien, 1848
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    Kundmachung [Wien, 24. November 1848]

    Erstens. Alfred Julius Becher, geboren zu Manchester in England ... verantwortlicher Redacteur und Verleger der politischen Zeitschrift "der Radikale", und zweitens Hermann Jellinek, aus Ungarisch-Brod in Mähren gebürtig ... sind in Uebereinstimmung mit dem erhobenen Thatbestande theils durch ihr Geständnis, theils durch die gerichtliche Anerkennung des Inhaltes ... überwiesen, daß sie ungeachtet der am 20. und 23. October d. J. kundgemachten Proclamation Sr. Durchlaucht des Herrn Feldmarschalls Fürsten zu Windischgrätz fortfuhren, in dem genannten Tagsblatte das Volk zur bewaffneten Empörung gegen Se. Majestät den constitutionellen Kaiser ... aufzuwickeln ... Es ist daher ... wegen Verbrechens des Hochverrathes ... durch einhelliges Kriegsrechtsurtheil vom 22. d. M. zum Tode durch den Strang condemnirt ... und am 23. November d. J. Morgens um 7 Uhr mittelst Erschießens durch Pulver und Blei vollzogen worden ; Wien am 24. November 1848
    Österreich ; Becher, Alfred Julius [Behandelte Person] ; Jellinek, Hermann [Behandelte Person]
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Reichstags-Beschluß

    Da Feldmarschall Fürst Windischgrätz im offenen Widerspruche mit dem kaiserlichen Worte vom 19. October, und in offener Nichtachtung des Reichstags-Beschlusses vom 22. October in einer neuen Proklamation ddo. Hetzendorf 23. October 1848, Maßregeln über Wien verhängt, die nicht nur die vom Kaiser sanctionirten constitutionellen, sondern die allgemeinen Bürger- und Menschen-Rechte völlig aufheben, so erklärt der Reichstag, daß dieses Verfahren des Fürsten Windischgrätz nicht nur ungesetzlich, sondern ebenso sehr gegen die Rechte des Volkes, wie des erblichen constitutionellen Thrones feindlich sind ; Wien den 24. October 1848
    Österreich
    [S.l.], 1848