DER STAATSSEKRETÄR DES INNERN
Eure Exzellenz !
Durch die Uebergabe der Verwaltung des Eurer Ex-
zellenz als Landeschef unterstellt gewesenen Kronlan-
des an eine fremde Regierung ist die Funktion eines k.k.Statt-
halters im Küstenlande erloschen.
Da dermalen ein dem Range eines Landeschefs entsprechender
Dienstposten im Deutschösterreichischen Staatsdienste nicht
zur Verfügung steht,beabsichtige ich Eure Exzellenz
vorläufig auf Grund des § 73 Dienstpragmatik mit Wartegebühr
zu beurlauben.
Hievon beehre ich mich Eure Exzellenz mit
dem Beifügen in Kenntnis zu setzen,daß es Eurer Ex-
zellenz im Sinne des § 83 Dienstpragmatik freisteht,
hiegegen binnen 14 Tagen Einwendungen vorzubringen.
./.
Eure Exzellenz !
Durch die Uebergabe der Verwaltung des Eurer Ex-
zellenz als Landeschef unterstellt gewesenen Kronlan-
des an eine fremde Regierung ist die Funktion eines k.k.Statt-
halters im Küstenlande erloschen.
Da dermalen ein dem Range eines Landeschefs entsprechender
Dienstposten im Deutschösterreichischen Staatsdienste nicht
zur Verfügung steht,beabsichtige ich Eure Exzellenz
vorläufig auf Grund des § 73 Dienstpragmatik mit Wartegebühr
zu beurlauben.
Hievon beehre ich mich Eure Exzellenz mit
dem Beifügen in Kenntnis zu setzen,daß es Eurer Ex-
zellenz im Sinne des § 83 Dienstpragmatik freisteht,
hiegegen binnen 14 Tagen Einwendungen vorzubringen.
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