SZ
SALZBURG
KAPUZINERBERG 5
am 31. Oktober 1932.
Lieber Herr Professor!
Ich schicke Ihnen den Vertragsentwurf zurück. Ich weiss
nicht, ob ich Ihnen raten soll zu Paragraf 2, der eigentlich Ihr
Recht der Aenderung auf das äusserste beschränkt und das scheint mir
sehr gefährlich. Ein solches Buch hat nur Aussicht, wenn es sehr le-
bendig geschrieben und nicht eine langwierige Untersuchung ist. Die
Menschen sind heute verwöhnt und stellen hohe Anforderungen gerade
an historische Darstellung. Ausserdem würde ich mir erlauben, Ihnen
vorzuschlagen, dass Sie gleich ausser dem Herrn Portheim, der beur-
teil, welche Stellen vom wissenschaftlichen Standpunkt aus wegbleiben
dürfen, auch sich einen Mann als Schiedsrichter sichern, der festlegt,
was Sie aus künstlerischen Gründen weglassen oder verändern dürfen.
Ich finde, dass dieser Vertrag Sie doch in Ihrem gestaltenden Recht
sehr starkt einschränkt; wenn Sie schon dieses, in der jetzigen Form
unpublizierbare Material zum Leben bringen, müsste man Ihnen doch die
Methode vielmehr freistellen.
Verzeihen Sie mir, dass ich Ihnen so knapp schreibe, aber
ich habe viel zu tun und möchte Sie nur noch einmal daran erinnern und
Sie warnen, sich nicht allzusehr die Hände binden zu lassen. Nichts
ist ärgerlicher als Streitigkeiten in literarischen Dingen.
Herzlichst Ihr
Stefan Zweig
SALZBURG
KAPUZINERBERG 5
am 31. Oktober 1932.
Lieber Herr Professor!
Ich schicke Ihnen den Vertragsentwurf zurück. Ich weiss
nicht, ob ich Ihnen raten soll zu Paragraf 2, der eigentlich Ihr
Recht der Aenderung auf das äusserste beschränkt und das scheint mir
sehr gefährlich. Ein solches Buch hat nur Aussicht, wenn es sehr le-
bendig geschrieben und nicht eine langwierige Untersuchung ist. Die
Menschen sind heute verwöhnt und stellen hohe Anforderungen gerade
an historische Darstellung. Ausserdem würde ich mir erlauben, Ihnen
vorzuschlagen, dass Sie gleich ausser dem Herrn Portheim, der beur-
teil, welche Stellen vom wissenschaftlichen Standpunkt aus wegbleiben
dürfen, auch sich einen Mann als Schiedsrichter sichern, der festlegt,
was Sie aus künstlerischen Gründen weglassen oder verändern dürfen.
Ich finde, dass dieser Vertrag Sie doch in Ihrem gestaltenden Recht
sehr starkt einschränkt; wenn Sie schon dieses, in der jetzigen Form
unpublizierbare Material zum Leben bringen, müsste man Ihnen doch die
Methode vielmehr freistellen.
Verzeihen Sie mir, dass ich Ihnen so knapp schreibe, aber
ich habe viel zu tun und möchte Sie nur noch einmal daran erinnern und
Sie warnen, sich nicht allzusehr die Hände binden zu lassen. Nichts
ist ärgerlicher als Streitigkeiten in literarischen Dingen.
Herzlichst Ihr
Stefan Zweig