Bl. 2r: "[...] Die Hofkammer leistet, wie Ihnen ohnehin bekannt ist, für die Kosten bey Uibermacheung der Besoldungen der diplomatischen Individuen keinen Ersatz, wohl aber vergütet sie den [...] Münz Verlust, der durch die Uiberwechslung des Dienstvorschußes [...] für den Empfänger entsteht. Um nun bey Uibermachung Ihrer Besoldung den möglichst geringsten Verlust an Provision zu erleiden, dürfte es für Ihren jeweiligen Bevollmächtigten am Gerathensten seyn, deren Betrag bey dem eben so soliden als billigen Haus Arnstein und Eskelles zu erlegen [...]"
Kesaer, Karl von: Brief an Unbekannt. Wien, 23.1.1813
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