Bl. 1r: "[...] Was den kleinen Hund anbelangt, so bin ich erfreut zu hören, dass ich Ihnen mit ihm eine Freude [Bl. 1v] gemacht habe. - Ich will Ihnen noch den Rat geben, das Tier nie aus Ihrer Obhut zu lassen [...]", Bl. 2r: "[...] Zu füttern ist er in der Früh mit Milch, mittags mit Rindfleisch und Reis. Nie aber darf das Tierchen Hühnerknochen bekommen [...]"
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