In Folge Erlasses des k. k. Finanz-Ministeriums vom 24. November l. J., Z. 7024-F. M., wird die Ausfuhr von Monturstüchern, Fußbekleidungen, Waffen und Munition in das im Aufstande begriffene Königreich Ungarn bis auf Weiteres verboten ; Wien am 26. November 1848
Niederösterreich
[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848