/ Aenderung in der Verwendung von Wohnungen nur mit Zustimmung des Wohnungsamtes zulässig. 12.5.1918
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Aufsatz
Aenderung in der Verwendung von Wohnungen nur mit Zustimmung des Wohnungsamtes zulässig.Aenderung in der Verwendung von Wohnungen nur mit Zustimmung des Wohnungsamtes zulässig.