/ Das Verbot des Fleischverkaufes an zwei Tagen in der Woche bei den Fleischhauern und in den Restaurants. 10.5.1915
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Aufsatz
Das Verbot des Fleischverkaufes an zwei Tagen in der Woche bei den Fleischhauern und in den Restaurants.Das Verbot des Fleischverkaufes an zwei Tagen in der Woche bei den Fleischhauern und in den Restaurants.