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Kundmachung [Wien, 25. April 1848]
Seine k. k. Majestät haben folgendes Allerhöchste Cabinetschreiben an den Minister des Inneren allergnädigst zu erlassen geruhet ... der dürftigsten Classe der Bewohner von Wien, welcher die gegenwärtigen erschwerten Erwerbsverhältnisse am meisten empfindlich fallen ... zu bewilligen, daß eine Summe von Einhundert tausend Gulden C. M. dazu verwendet werde, um die in dem Wiener Versatzamte erliegenden Pfänder, und zwar jene, worauf die vergleichsweise geringsten Darleihen gegeben worden sind, nach Maßgabe obiger Summe auszulösen, und den Inhabern den Pfandzettel unentgeltlich zurückzustellen ... Ferdinand m. p. ... ; Wien den 25. April 1848Ferdinand[S.l.], 1848Kundmachung rücksichtlich der aus dem k.k. Versatzamte unentgeltlich zu erfolgenden Pfänder
Die in Betreff der unentgeltlichen Auslösung der im k. k. Wiener Versatzamte erliegenden Pfänder im Sinne der kundgegebenen Allerhöchsten Willensmeinung eingeleitete commissionelle Verhandlung hat herausgestellt, daß die Darlehen von Einem Gulden die Allergnädigst angewiesene Summe von Einhundert tausend Gulden erfordern ... ; Wien am 28. April 1848[S.l.], 1848Das Neueste von dem Versatzhaus! Etwas Gutes für die Wiener, und eine Adresse an den constitutionswidrigen Hausmeister aus dem Versatzamt
Wien : Gedruckt in der Josephstadt, Langegasse Nr. 58, 1848