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Kundmachung an das Landvolk
Durch das im constitutionellen Wege erflossene Gesetz vom 7. September 1848 ist das Unterthänigkeits-Verhältniß sammt den daraus entspringenden Lasten aufgehoben worden ... ; [Wien den 15. September 1848][Zweiseitig bedr.], [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung an das Landvolk
Durch das im constitutionellen Wege erflossene Gesetz vom 7. September 1848 ist das Unterthänigkeits-Verhältniß sammt den daraus entspringenden Lasten aufgehoben worden ... ; Wien den 15. September 1848[Einseitig bedr.], [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung an die Patrimonial-Behörden und Beamten
In dem Gesetze vom 7. September 1848 über die Aufhebung des Unterthänigkeitsverbandes wurde im §. 9 verordnet ... ; Wien am 15. September 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Náwěsstj lidu wenkowskému
Zákonem cestau konstitučnj wydaným dne 7. Zářj 1848 zrusseno gest poddanstwj spolu se wssemi z nèho wycházegjejmi břemeny ... ; [We Wjdni, dne 15. Zářj 1848] = Kundmachung an das Landvolk ; Durch das im konstitutionellen Wege erflossene Gesetz vom 7. September 1848 ist das Unterthänigkeits-Verhältniß sammt den daraus entspringenden Lasten aufgehoben worden[S.l.], 1848Wir Ferdinand der Erste, constitutioneller Kaiser von Oesterreich; König von Hungarn und Böhmen ... Haben über Antrag Unseres Ministerrathes in Uebereinstimmung mit dem constituirenden Reichstage beschlossen und verordnen, wie folgt
Erstens. Die Unterthänigkeit und das schutzobrigkeitliche Verhältniß ist sammt allen diese Verhältnisse normirenden Gesetzen aufgehoben. Zweitens. Grund und Boden ist zu entlasten ... ; [Gegeben in ... Wien, den siebenten September im Eintausend acht Hundert acht und vierzigsten ... Jahre][Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848