Das hohe Ministerium geht von der Ueberzeugung aus, daß jene gesetzwidrigen Handlungen, welche am 11. und 12. d. M. stattgefunden haben, nicht von den ruheliebenden Geschäftsleuten dieses Vereines ausgingen, sondern durch fremde Elemente veranlaßt, und nur von den Uebelgesinnten unterstützt wurden ... ; Wien den 25. September 1848